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Festgeschriebene und versendete Rechnungen lassen sich in anny nachträglich nicht direkt ändern, um eine nachvollziehbare Buchhaltung zu ermöglichen. Stattdessen erstellst du Storno- oder Korrekturrechnungen. Rechnungen im Entwurfsstatus kannst du weiterhin direkt über das Stift-Symbol bearbeiten. Warum das so ist und was beim Festschreiben technisch passiert, steht unter GoBD bei anny.

Buchung vollständig stornieren

Nutze diesen Weg, wenn eine Buchung komplett storniert und der volle Betrag erstattet werden soll.
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Bestellung öffnen

Navigiere zu Bestellungen in der Menüleiste. Suche und wähle die betroffene Bestellung aus.
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Buchung stornieren

Klicke auf die drei Punkte (…) neben der Buchung. Wähle eine der Optionen:
  • Stornieren: Erstattung gemäß den konfigurierten Stornierungsbedingungen (ggf. Teilerstattung)
  • Ablehnen: Vollständige Erstattung unabhängig von Stornierungsbedingungen
Bei Online-Zahlung über Stripe wird die Rückerstattung automatisch ausgelöst. Bei Offline-Zahlung musst du die Erstattung manuell außerhalb von anny durchführen.

Teilstornierung oder Korrekturrechnung erstellen

Nutze diesen Weg, wenn nur ein Teilbetrag erstattet oder eine Position korrigiert werden soll.
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Bestellung öffnen

Gehe zu Bestellungen und wähle die betroffene Bestellung aus.
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Neue Rechnung anlegen

Klicke auf + Neue Rechnung. Es öffnet sich ein leerer Rechnungsentwurf.
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Stornobetrag eintragen

Gib den Betrag ein, den du erstatten möchtest, und markiere ihn mit einem negativen Vorzeichen (z. B. -25,00 €). Trage eine aussagekräftige Beschreibung ein, die auf die ursprüngliche Rechnung verweist.
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Entwurf prüfen und fertigstellen

Speichere als Entwurf, wenn du später noch ändern möchtest. Klicke auf Fertigstellen, um die Korrekturrechnung festzuschreiben und zu versenden.
Eine Rückerstattung über Stripe ist nur bis 180 Tage nach Zahlungseingang möglich. Ältere Buchungen müssen manuell außerhalb des Systems erstattet werden.
Die Korrekturrechnung erhält eine neue Rechnungsnummer und sollte in der Beschreibung auf die ursprüngliche Rechnungsnummer verweisen.

Rechnungsadresse nachträglich ändern

Wenn sich die Rechnungsadresse des Kunden geändert hat, kannst du diese korrigieren. anny erstellt dabei automatisch eine neue Rechnung mit der aktualisierten Adresse.
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Bestellung öffnen

Gehe zu Bestellungen und wähle die betroffene Bestellung aus.
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Empfänger bearbeiten

Klicke auf die drei Punkte (…) neben der Rechnung und wähle Empfänger bearbeiten.
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Automatische Korrektur

anny macht die ursprüngliche Rechnung automatisch nichtig und erstellt eine neue Korrekturrechnung mit dem gleichen Betrag und der aktualisierten Adresse.

Ergebnis prüfen

Nach der Korrektur erkennst du den Erfolg daran, dass:
  • Die Stornorechnung oder Korrekturrechnung in der Rechnungsübersicht mit eigener Rechnungsnummer erscheint
  • Bei vollständiger Stornierung der Rechnungsstatus auf “Rückerstattet” wechselt
  • Bei Adressänderung die alte Rechnung als nichtig markiert ist und eine neue aktive Rechnung vorliegt

FAQ

Ja, und das ist sogar einfacher. Rechnungen im Entwurfsstatus bearbeitest du direkt über das Stift-Symbol. Du brauchst keine Korrekturrechnung, da der Entwurf noch nicht festgeschrieben wurde.
Aktuell werden Kund:innen nicht automatisch per E-Mail über Stornierungen und Rückerstattungen informiert. Du kannst die Stornorechnung manuell weiterleiten oder den Kunden separat benachrichtigen.
Bei Online-Zahlung (Stripe) wird der Status automatisch auf “Rückerstattet” gesetzt. Bei Offline-Zahlung musst du den Status manuell anpassen, nachdem du die Erstattung durchgeführt hast.
Ja. Du kannst beliebig viele Rechnungen zu einer Bestellung hinzufügen. Jede erhält eine eigene Rechnungsnummer.

Troubleshooting

Die Buchung wurde bereits storniert oder die Bestellung enthält keine aktive Buchung mehr. Prüfe den Status der Buchung in der Bestelldetailansicht.
Die Zahlung liegt vermutlich mehr als 180 Tage zurück. In diesem Fall musst du die Erstattung manuell außerhalb von anny durchführen (z. B. per Banküberweisung).
Das ist erwartetes Verhalten. Die ursprüngliche Rechnung wird als nichtig markiert und eine neue Korrekturrechnung mit gleicher Summe erstellt. Beide Dokumente bleiben für die Nachvollziehbarkeit erhalten.