Storniere Rechnungen vollständig, erstelle Korrekturrechnungen oder ändere die Rechnungsadresse nachträglich.
Festgeschriebene und versendete Rechnungen lassen sich in anny nachträglich nicht direkt ändern, um eine nachvollziehbare Buchhaltung zu ermöglichen. Stattdessen erstellst du Storno- oder Korrekturrechnungen. Rechnungen im Entwurfsstatus kannst du weiterhin direkt über das Stift-Symbol bearbeiten.Warum das so ist und was beim Festschreiben technisch passiert, steht unter GoBD bei anny.
Nutze diesen Weg, wenn eine Buchung komplett storniert und der volle Betrag erstattet werden soll.
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Bestellung öffnen
Navigiere zu Bestellungen in der Menüleiste. Suche und wähle die betroffene Bestellung aus.
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Buchung stornieren
Klicke auf die drei Punkte (…) neben der Buchung. Wähle eine der Optionen:
Stornieren: Erstattung gemäß den konfigurierten Stornierungsbedingungen (ggf. Teilerstattung)
Ablehnen: Vollständige Erstattung unabhängig von Stornierungsbedingungen
Bei Online-Zahlung über Stripe wird die Rückerstattung automatisch ausgelöst. Bei Offline-Zahlung musst du die Erstattung manuell außerhalb von anny durchführen.
Nutze diesen Weg, wenn nur ein Teilbetrag erstattet oder eine Position korrigiert werden soll.
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Bestellung öffnen
Gehe zu Bestellungen und wähle die betroffene Bestellung aus.
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Neue Rechnung anlegen
Klicke auf + Neue Rechnung. Es öffnet sich ein leerer Rechnungsentwurf.
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Stornobetrag eintragen
Gib den Betrag ein, den du erstatten möchtest, und markiere ihn mit einem negativen Vorzeichen (z. B. -25,00 €). Trage eine aussagekräftige Beschreibung ein, die auf die ursprüngliche Rechnung verweist.
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Entwurf prüfen und fertigstellen
Speichere als Entwurf, wenn du später noch ändern möchtest. Klicke auf Fertigstellen, um die Korrekturrechnung festzuschreiben und zu versenden.
Eine Rückerstattung über Stripe ist nur bis 180 Tage nach Zahlungseingang möglich. Ältere Buchungen müssen manuell außerhalb des Systems erstattet werden.
Die Korrekturrechnung erhält eine neue Rechnungsnummer und sollte in der Beschreibung auf die ursprüngliche Rechnungsnummer verweisen.
Wenn sich die Rechnungsadresse des Kunden geändert hat, kannst du diese korrigieren. anny erstellt dabei automatisch eine neue Rechnung mit der aktualisierten Adresse.
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Bestellung öffnen
Gehe zu Bestellungen und wähle die betroffene Bestellung aus.
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Empfänger bearbeiten
Klicke auf die drei Punkte (…) neben der Rechnung und wähle Empfänger bearbeiten.
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Automatische Korrektur
anny macht die ursprüngliche Rechnung automatisch nichtig und erstellt eine neue Korrekturrechnung mit dem gleichen Betrag und der aktualisierten Adresse.
Kann ich eine Rechnung im Entwurfsstatus auch korrigieren?
Ja, und das ist sogar einfacher. Rechnungen im Entwurfsstatus bearbeitest du direkt über das Stift-Symbol. Du brauchst keine Korrekturrechnung, da der Entwurf noch nicht festgeschrieben wurde.
Wird der Kunde über die Stornierung informiert?
Aktuell werden Kund:innen nicht automatisch per E-Mail über Stornierungen und Rückerstattungen informiert. Du kannst die Stornorechnung manuell weiterleiten oder den Kunden separat benachrichtigen.
Was passiert mit dem Zahlungsstatus nach einer Stornierung?
Bei Online-Zahlung (Stripe) wird der Status automatisch auf “Rückerstattet” gesetzt. Bei Offline-Zahlung musst du den Status manuell anpassen, nachdem du die Erstattung durchgeführt hast.
Kann ich mehrere Korrekturrechnungen zu einer Bestellung erstellen?
Ja. Du kannst beliebig viele Rechnungen zu einer Bestellung hinzufügen. Jede erhält eine eigene Rechnungsnummer.
Die Buchung wurde bereits storniert oder die Bestellung enthält keine aktive Buchung mehr. Prüfe den Status der Buchung in der Bestelldetailansicht.
Die Rückerstattung über Stripe schlägt fehl
Die Zahlung liegt vermutlich mehr als 180 Tage zurück. In diesem Fall musst du die Erstattung manuell außerhalb von anny durchführen (z. B. per Banküberweisung).
Nach Adressänderung erhält der Kunde zwei Rechnungen
Das ist erwartetes Verhalten. Die ursprüngliche Rechnung wird als nichtig markiert und eine neue Korrekturrechnung mit gleicher Summe erstellt. Beide Dokumente bleiben für die Nachvollziehbarkeit erhalten.