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Mit der DATEV-Integration erzeugt anny keine Live-Verbindung zu DATEV Unternehmen online. Stattdessen erstellt anny periodisch (oder auf Abruf) eine DATEV-Buchungsstapel-Datei (EXTF-CSV) und versendet sie automatisch per E-Mail an deine Steuerkanzlei. Die Datei kann dort in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen importiert werden. Damit das steuerlich korrekt funktioniert, müssen die richtigen Sachkonten hinterlegt sein — und die kommen von deiner Steuerkanzlei. Dieser Artikel erklärt die einzelnen Konten und was dein Steuerberater vor der Einrichtung vorbereiten sollte. Die technische Einrichtung findest du unter DATEV mit anny verbinden.
Diese Dokumentation ersetzt keine steuerliche Beratung. Kontenrahmen, Steuersätze und Sonderfälle immer mit der Steuerkanzlei abstimmen.
Importiere dieselbe Exportdatei nicht doppelt. Jede Buchungszeile trägt eine Buchungs-GUID und die Rechnungsnummer im Belegfeld 1 — trotzdem entstehen bei einem zweiten Import doppelte Buchungen, wenn DATEV die Datei erneut einspielt. Behalte den Überblick über bereits importierte Zeiträume.

Was der Steuerberater vorbereiten muss

Bevor du die Integration aktivierst, brauchst du von deiner Kanzlei eine klare Vorgabe. Am besten schickst du diesen Artikel (oder die Checkliste) an deine Steuerberatung und lässt dir die Werte schriftlich bestätigen.

Checkliste für die Steuerkanzlei

1

Stammdaten bestätigen

Beraternummer, Mandantennummer, Beginn des Geschäftsjahres und die Sachkontenlänge des Mandantenkontenrahmens (meist 4 Stellen bei SKR 03/04).
2

Kontenrahmen festlegen

Welcher Kontenrahmen gilt (z. B. SKR 03 oder SKR 04)? Die Platzhalter in anny orientieren sich an SKR 03 — bei SKR 04 oder einem individuellen Rahmen müssen die Nummern angepasst werden.
3

Sachkonten zuordnen

Für jedes Pflichtkonto in anny die passende Kontonummer nennen. Optional: bereits Konten für Pfand, Anzahlungen und außer-Haus-Umsatz hinterlegen (derzeit noch nicht automatisch bebucht).
4

Verrechnungskonto Stripe / anny festlegen

Ein eigenes Konto für das anny-Zahlungskonto — zu behandeln wie ein Bankkonto. Darüber laufen alle Online-Zahlungen, Erstattungen, Gebühren und Auszahlungen.
5

Importweg und Empfänger festlegen

Wie die CSV in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen importiert wird und an welche E-Mail-Adresse der Export gehen soll (Kanzlei-Postfach oder internes Buchhaltungs-Postfach).
6

Umgang mit Doppel- und Leer-Exporten klären

anny kann auf Abruf und nach Zeitplan exportieren. Dieselbe Datei darf nicht zweimal importiert werden. Leere Perioden erzeugen trotzdem eine Datei mit Kopfzeilen — das ist gewollt.
Empfehlung an die Kanzlei: Export monatlich, Versandtag 3.–7. des Folgemonats. So landen auch spät festgeschriebene Rechnungen des Vormonats im Stapel und der Rhythmus passt zur Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Was anny liefert — und was die Kanzlei noch macht

In der Exportdatei ist das Kennzeichen Festschreibung auf 0 gesetzt. Die Buchungen sind damit noch nicht festgeschrieben. Deine Steuerkanzlei kann den Stapel zuerst sichten und die Festschreibung anschließend manuell in DATEV vornehmen.
Rechnungen ohne Online-Zahlung (z. B. Rechnungskauf oder Barzahlung) erscheinen nur als Umsatz (Forderungen an Erlöskonto). Den Zahlungsausgleich bucht die Kanzlei selbst, sobald das Geld auf dem Geschäftskonto eingeht.

Stammdaten

Ohne Berater- und Mandantennummer lässt sich die Integration nicht aktivieren — diese Werte stehen im DATEV-Dateikopf und müssen zum Mandanten in der Kanzlei passen.

Die Konten im Überblick

anny gruppiert die Konten in drei Bereiche: Konten, Umsatzkonten und Transferkonten. Die Vorschläge beziehen sich auf den DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03. Bei abweichendem Rahmen ersetzt die Kanzlei die Nummern.

Konten (Bestand / Verrechnung)

Verrechnungskonto Stripe Connect

Das Verrechnungskonto ist wie ein eigenes Bankkonto zu verstehen: Es bildet den Saldo auf dem anny-Zahlungskonto (Stripe Connect) ab — nicht dein klassisches Geschäftsbankkonto bei der Hausbank.
  • Kundenzahlungen erhöhen den Saldo (Verrechnungskonto an Forderungen).
  • Gebühren und Erstattungen belasten das Verrechnungskonto.
  • Auszahlungen von anny auf dein Geschäftsbankkonto sind keine neuen Erlöse, sondern Umbuchungen: Geldtransit an Verrechnungskonto. Die Gegenbuchung (Zahlungseingang auf dem Bankkonto) kommt über den Bankimport der Kanzlei.
Das Verrechnungskonto ist Pflicht. Ohne dieses Konto können Zahlungen, Gebühren und Auszahlungen nicht korrekt abgebildet werden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

anny nutzt ein kollektives Forderungskonto. Es gibt keine Debitorenbuchhaltung je Kunde im Export. Offene Posten werden über Rechnungsnummer und Betrag nachvollzogen.

Umsatzkonten

Die Erlöskonten werden anhand des Steuersatzes auf der Rechnung gewählt. Unbekannte Sätze (nicht 19 / 7 / 0 %) fallen auf das Konto für 19 % zurück; der tatsächliche Satz steht trotzdem in der DATEV-Spalte Steuersatz. anny verwendet automatische Konten (keine BU-Schlüssel). Die Steuerkennzeichnung erfolgt über Steuersatz und Kontenzuordnung.

Reguläre Umsatzsteuer (19 %)

Reduzierte Umsatzsteuer (7 %)

Keine Umsatzsteuer

Trinkgeld

Trinkgeld wird getrennt vom Umsatz auf dieses Konto gebucht (Forderungen an Trinkgeld-Konto).

Wertgutscheine (anny)

anny-Wertgutscheine sind Mehrzweckgutscheine: Beim Verkauf entsteht noch keine Umsatzsteuer. Der steuerpflichtige Umsatz entsteht erst bei der Einlösung auf der jeweiligen Leistungsrechnung.
Einzweckgutscheine (falls vorhanden) werden wie regulärer Umsatz auf den Erlöskonten gebucht — nicht über dieses Konto.

Transferkonten

Konto für Geldbewegungen (Geldtransit)

Auszahlungen sind in anny bereits implementiert: Für jede erfolgreiche Auszahlung vom anny-Zahlungskonto erzeugt der Export einen Buchungssatz auf dem Geldtransit-Konto gegen das Verrechnungskonto. Das ist eine reine Umbuchung — kein zusätzlicher Umsatz. Die Gegenbuchung auf dem Geschäftsbankkonto (Zahlungseingang) erfolgt über den Bankimport der Kanzlei. anny bucht nur die Seite Verrechnungskonto / Geldtransit.

Nebenkosten des Geldverkehrs (anny-Gebühren)

Die anny-Gebühren enthalten USt (19 % für DE). Der Steuersatz steht in der DATEV-Spalte Steuersatz, damit die Vorsteuer gezogen werden kann. Bei nachbelasteten Gebühren steht die Nummer der anny-Gebührenrechnung im Belegfeld 1.

Optionale Konten (derzeit nicht automatisch bebucht)

Diese Felder kannst du bereits hinterlegen. anny erzeugt dafür noch keine Buchungssätze — die Konten sind für spätere Erweiterungen bzw. manuelle Abstimmung vorgesehen:

Typischer Buchungsfluss (Kurzüberblick)

Dispute vs. Erstattung: Bei einer Zahlungsanfechtung (Dispute) bucht anny nur die Zahlung zurück — der Umsatz auf dem Erlöskonto wird nicht reduziert. Bei einer Erstattung entsteht zusätzlich eine Stornorechnung, die den Umsatz ausgleicht. Details: DATEV mit anny verbinden.

Empfehlungen für die Steuerkanzlei nach dem Import

  1. Buchungsstapel einmal importieren — dieselbe Datei nicht erneut einspielen.
  2. Sichten anhand Rechnungsnummer und Betrag; die Spalte / das Kennzeichen Festschreibung ist 0.
  3. Nach Prüfung die Festschreibung manuell in DATEV setzen.
  4. Auszahlungen mit dem Bankeingang auf dem Geschäftskonto abstimmen (Geldtransit ↔ Bank) — Auszahlungen sind Umbuchungen vom Verrechnungskonto.
  5. Gebühren und Vorsteuer anhand der anny-Gebührenrechnung prüfen.
  6. Leere Perioden und Abruf-Exporte im Blick behalten, damit Zeiträume nicht doppelt importiert werden.

Häufige Fragen

Nein. anny erzeugt eine Exportdatei und sendet sie per E-Mail. Es gibt keine native / Live-Integration zu DATEV Unternehmen online. Der Import erfolgt in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen (oder vergleichbarer Software) über den DATEV-Buchungsstapel.
Nein. SKR 03 ist nur die Vorlage für die Platzhalter in anny. Bei SKR 04 oder einem individuellen Kontenrahmen trägst du die von der Kanzlei genannten Nummern ein — die Logik der Buchungen bleibt gleich.
Nein. anny bucht auf ein Sammelforderungskonto. Eine personenbezogene OPOS-Führung ist im Export nicht enthalten.
Weil Mehrzweckgutscheine beim Verkauf noch nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Das Bestandskonto trennt den noch nicht erbrachten Umsatz vom steuerpflichtigen Erlös bei Einlösung.
Der Kontoauszug / CAMT-Export bildet die Bewegungen auf dem anny-Zahlungskonto ab. Die DATEV-Integration liefert fertige Soll-/Haben-Buchungssätze (Umsatz, Zahlung, Gebühr, Auszahlung) auf die hinterlegten Sachkonten. Beides kann sich ergänzen — stimme den Workflow mit der Kanzlei ab.
anny bucht nur die Zahlung zurück (Forderungen an Verrechnungskonto, Buchungstext „Rückbuchung”). Der Umsatz wird nicht automatisch storniert. Im Unterschied zur Erstattung gibt es keine Stornorechnung. Ob der Umsatz nachträglich korrigiert wird, entscheidet die Steuerkanzlei.
Enthält eine Rechnung mehrere Steuersätze oder Gutschein plus steuerpflichtige Leistung, erzeugt anny je Steuergruppe einen eigenen Buchungssatz.

Nächste Schritte

  1. Checkliste an die Steuerkanzlei schicken und Kontonummern bestätigen lassen
  2. Werte in anny eintragen und die Integration aktivieren: DATEV mit anny verbinden
Bei Unsicherheiten zu Konten oder Steuersätzen immer die Steuerkanzlei fragen — anny bildet nur die von dir hinterlegte Zuordnung ab.